Verleumdung.
Die Negativität der Ehre (vergl. unter Ehre: Gegensatz, zwischen
Ehre und Ruhm) darf nicht mit Passivität verwechselt werden; vielmehr
hat die Ehre einen ganz aktiven Charakter. Sie geht nämlich
allein vom Subjekt derselben aus, beruht auf seinem Tun und
Lassen, nicht aber auf Dem, was Andere tun und was ihm widerfährt.
Bloß durch Verleumdung ist ein Angriff von außen auf die
Ehre möglich; das einzige Gegenmittel ist Widerlegung derselben, mit
ihr angemessener Öffentlichkeit und Entlarvung des Verleumders.
(P. I, 385. — Über die Injurie als summarische Verleumdung
s. Injurie.)