1) Bedingtheit des Sollens.
Im Begriff Sollen liegt durchaus und wesentlich die Rücksicht auf
angedrohte Strafe, oder versprochene Belohnung, als notwendige Bedingung,
und ist nicht von ihm zu trennen, ohne ihn selbst aufzuheben
und ihm alle Bedeutung zu nehmen; daher ist ein unbedingtes Soll
(
Kant’s kategorischer Imperativ) eine
contradictio in adjecto, ein
Zepter aus hölzernem Eisen. (
W. I, 620. 320.
M. 341.) Jedes
Sollen ist notwendig durch Strafe, oder Belohnung bedingt, mithin,
in
Kant's Sprache zu reden, wesentlich und unausweichbar, hypothetisch
und niemals, wie er behauptet, kategorisch. (
E. 123. Vergl.
unter
Moral: Kritik der imperativen Form der Moral.)