2) Die Relation als Denkform.
Kant hat unter den sehr weiten Begriff der Relation drei ganz
verschiedene Beschaffenheiten der Urteile zusammengebracht. (
W. I
541—549.) Die Relation tritt bloß ein, wenn über fertige Urteile
geurteilt wird. (S. unter
Denkformen: Relation.)
3) Die auf Relationen gerichtete Erkenntnis.
Die dem Willen dienende Erkenntnis erkennt von den Objekten
eigentlich nichts weiter, als ihre Relationen, erkennt die Objekte nur,
sofern sie zu dieser Zeit, an diesem Ort, unter diesen Umständen
diesen Ursachen, mit diesen Wirkungen da sind, mit Einem Wort als
einzelne Dinge; und höbe man alle diese Relationen auf, so wären
ihr auch die Objekte verschwunden, eben weil sie übrigens nichts an
ihnen erkannte. — Auch was die Wissenschaften an den Dingen betrachten,
ist im Wesentlichen nichts Anderes, als ihre Relationen, die
Verhältnisse der Zeit, des Raumes, die Ursachen natürlicher Veränderungen,
die Vergleichung der Gestalten, Motive der Begebenheiten,
also lauter Relationen. (
W. I, 208. — Über die der Auffassung der
Relationen entgegengesetzte Erkenntnisweise s. unter
Idee: Die Erkenntnis
der Ideen.)