Denkformen.
1) Begriff und Einteilung der Denkformen.
Da das Denken durchweg im Urteilen besteht, so bestehen die unveränderlichen, ursprünglichen Formen des Denkens in den wesentlichen Formen des Urteils, und zwar in folgenden:
a) Qualität: Bejahung oder Verneinung, d. i. Verbindung oder
Trennung der Begriffe; zwei Formen. Sie hängt der Kopula an.
b) Quantität: der Subjektbegriff wird ganz oder zum Teil genommen:
Allheit oder Vielheit, also zwei Formen. Sie hängt dem
Subjekt an.
c) Modalität: hat drei Formen. Sie bestimmt die Qualität als
notwendig, wirklich oder zufällig. Sie hängt folglich ebenfalls der
Kopula an.
d) Relation: Sie tritt bloß ein, wenn über fertige Urteile geurteilt
wird und kann nur darin bestehen, dass sie entweder die Abhängigkeit
eines Urteils von einem anderen angibt, mithin sie verbindet
im hypothetischem Satz; oder aber angibt, dass Urteile einander
ausschließen, mithin sie trennt im disjunktivem Satz. Sie hängt
der Kopula an, welche hier die fertigen Urteile trennt oder verbindet.
Die drei erstgenannten Denkformen entspringen aus den Denkgesetzen
vom Widerspruch und von der Identität; die vierte aber entsteht aus
dem Satz vom Grunde und dem vom ausgeschlossenen Dritten.
(W. I, 567 fg.)