2) Gefühl als Gegensatz des Wissens.
Im strengen Sinne genommen ist die abstrakte begriffliche Erkenntnis
allein ein Wissen. Wissen ist das Fixierthaben in Begriffen der Vernunft
des auf andere Weise überhaupt Erkannten. (Vergl.
Wissen.)
In dieser Hinsicht nun ist der eigentliche Gegensatz des Wissens das
Gefühl. Das Wort Gefühl hat durchaus einen negativen Inhalt,
nämlich diesen, dass Etwas, das im Bewusstsein gegenwärtig ist, nicht
Begriff, nicht abstrakte Erkenntnis der Vernunft sei. So
wird von jeder Erkenntnis, jeder Wahrheit, deren man sich nur erst
intuitiv bewusst ist, sie aber noch nicht in abstrakte Begriffe abgesetzt
hat, gesagt, dass man sie fühle. Die Sphäre des Begriffs Gefühl
ist daher eine unmäßig weite, die heterogensten Dinge umfassende, welche
hier lediglich, weil sie in der negativen Rücksicht, nicht abstrakte
Begriffe zu sein, übereinstimmen, von der Vernunft unter einen
Begriff zusammengefasst werden, ähnlich wie der Grieche alle Andern
unter den Begriff Barbaren, der Gläubige alle Anderen unter den
Begriff Ketzer, der Student alle Anderen unter den Begriff Philister
zusammenfasst. Unkenntnis dieses Verhältnisses ist Schuld an der
falschen Aufstellung eines besonderen Gefühlsvermögens und den Theorien
über dasselbe. (
W. I, 60—62.)
3) Gefühl als Willensaffektion.
Die Gefühle der Lust und Unlust sind Affektionen des selben Willens,
der in den Entschlüssen und Handlungen tätig ist. Sie sind zwar in
großer Mannigfaltigkeit von Graden und Arten vorhanden, lassen sich
aber doch allemal zurückführen auf begehrende oder verabscheuende
Affektionen, also auf den als befriedigt oder unbefriedigt, gehemmt oder
losgelassen, sich seiner bewusst werdenden Willen selbst; ja dieses erstreckt
sich bis auf die körperlichen, angenehmen oder schmerzlichen, und alle zwischen
diesen beiden liegenden zahllosen Empfindungen; da das Wesen aller
dieser Affektionen darin besteht, dass sie als ein dem Willen Gemäßes,
oder ihm Widerwärtiges, unmittelbar ins Selbstbewusstsein treten.
(
E. 11 fg.
G. 143.)