1) Erhaltung des Vermögens als eine Bedingung des Lebensglücks.
Vorhandenes Vermögen soll man betrachten als eine Schutzmauer
gegen die vielen möglichen Übel und Unfälle, nicht als eine Erlaubnis
oder gar Verpflichtung, die Pläsiere der Welt heranzuschaffen. (
P. I,
367.) Erhaltung des erworbenen und des ererbten Vermögens ist eine
Bedingung des Lebensglücks. (
P. I, 369 fg. — Warum auf Kaufleute
die Vorschrift zur Erhaltung des Vermögens nicht anwendbar ist
s.
Kaufleute.)
3) Warum es für den nach Beförderung im Staatsdienst Strebenden besser ist, vermögenslos, als vermögend zu sein.
Für den, der es im Staatsdienste hoch bringen will, der demnach
Gunst, Freunde, Verbindungen erwerben muss, um durch sie von Stufe
zu Stufe zu steigen, ist es besser, ohne alles Vermögen in die Welt
gestoßen zu sein, als von Hause aus vermögend zu sein. Denn nur
der arme Teufel wird den über ihn Gestellten gegenüber die nötige,
beliebt machende Inferiorität zeigen. Hingegen Der, welcher von Hause
aus zu leben hat, wird sich meistens ungebärdig stellen; er ist gewohnt,
téte levée zu gehen; damit poussiert man sich aber nicht in der Welt.
(
P. I, 371.)