2) Gegen die Auffassung der Selbsterhaltung als einer Pflicht gegen uns selbst.
Der Begriff von Pflichten gegen uns selbst hat sich trotz seiner Unhaltbarkeit
(vergl. unter
Pflicht: Kritik der Pflichten gegen uns selbst)
noch immer in Ansehen erhalten und steht allgemein in besonderer
Gunst; worüber man sich nicht zu wunderen hat. Aber eine belustigende
Wirkung tut er in Fällen, wo die Leute anfangen, um ihre Person
besorgt zu werden und nun ganz ernsthaft von der Pflicht der Selbsterhaltung
reden; während man genugsam merkt, dass die Furcht ihnen
schon Beine machen wird und es keines Pflichtgebots bedarf, um nachzuschieben (
E. 127.)