5) Bedingung der empirischen Realität.
Die empirischen, zum gesetzmäßigen Komplex der Realität gehörigen
Vorstellungen erscheinen in den Formen des Raumes und der Zeit
zugleich, und sogar ist eine innige Vereinigung beider die Bedingung
der Realität, welche aus ihnen gewissermaßen wie ein Produkt
aus seinen Faktoren erwächst. Was diese Vereinigung schafft, ist
der Verstand, der mittelst seiner ihm eigentümlichen Funktion jene
heterogenen Formen der Sinnlichkeit verbindet, so dass aus ihrer
wechselseitigen Durchdringung, wiewohl eben auch nur für ihn selbst,
die empirische Realität hervorgeht, als eine Gesamtvorstellung,
welche einen durch die Formen des Satzes vom Grunde zusammengehaltenen
Komplex bildet. (
G. 29 fg.)