Nachtwandeln.
Beim Somnambulismus im ursprünglichen und eigentlichen Sinne,
also dem krankhaften Nachtwandeln, findet, wie im magnetischen Schlaf,
ein Wahrträumen statt (vergl. Traum), jedoch ein bloß auf die nächste
Umgebung sich erstreckendes, weil schon hiermit der Zweck der Natur in
diesem Fall erreicht wird. In solchem Zustande nämlich hat nicht, wie
im magnetischen Schlaf, im spontanen Somnambulismus und in der
Katalepsie, die Lebenskraft als vis medicatrix das animale Leben eingestellt,
um auf das organische ihre ganze Macht verwenden und die
darin eingerissenen Unordnungen aufheben zu können; sondern sie tritt
hier vermöge einer krankhaften Verstimmung, der am meisten das Alter
der Pubertät unterworfen ist, als ein abnormes Übermaß von Irritabilität
auf, dessen nun die Natur sich zu entladen strebt, welches
durch Wandeln und Klettern im Schlaf geschieht. Da ruft denn die
Natur zugleich als den Wächter dieser so gefährlichen Schritte jenes
Wahrträumen hervor, welches sich hier aber nur auf die nächste Umgebung
erstreckt, da dieses hier hinreicht, den Unfällen vorzubeugen.
Das Wahrträumen hat also hier nur den negativen Zweck, Schaden
zu verhüten, während es beim Hellsehen den positiven hat, Hilfe von
außen aufzufinden; daher der große Unterschied im Umfange des Gesichtskreises.
(P. I, 277.)