Mitfreude.
Die Mitfreude ist keine unmittelbare Teilnahme am Andern, wie
das Mitleid, sondern sekundär. Die unmittelbare Teilnahme am
Anderen ist auf sein Leiden beschränkt und wird nicht, wenigstens nicht
direkt, auch durch sein Wohlsein erregt; sondern dieses an und für
sich lässt uns gleichgültig. Der Grund hiervon ist, dass der Schmerz,
das Leiden, das Positive, das unmittelbar Empfundene, die
Befriedigung, der Genuss, das Glück hingegen negativer Natur ist.
(Vergl. Befriedigung.) Der Glückliche, Zufriedene als solcher
lässt uns daher gleichgültig. Wir können zwar über das Glück, das
Wohlsein, den Genuss Anderer uns freuen; dies ist dann aber sekundär
und dadurch vermittelt, dass vorher ihr Leiden und Entbehren uns
betrübt hatte; oder aber auch wir nehmen Teil an dem Beglückten
und Genießenden, nicht als solchem, sondern sofern er unser Kind,
Vater, Freund, Verwandter, Diener, Untertan u. dgl. ist. Aber nicht
der Beglückte und Genießende rein als solcher erregt unsere unmittelbare
Teilnahme, wie es der Leidende, Entbehrende, Unglückliche
rein als solcher tut. Sogar kann der Anblick des Glücklichen und
Genießenden rein als solchen sehr leicht unseren Neid erregen.
(E. 210 fg. 237.)