Geistesgegenwart.
Zum Bestehen plötzlicher Gefahren, in denen die Furcht uns leicht
verhindert, die noch vorhandenen, oft nahe liegenden Rettungsmittel zu
sehen (vergl. Furcht), wie auch zum Streit mit Gegnern und Feinden,
ist Kaltblütigkeit und Geistesgegenwart die wesentlichste Befähigung.
Jene besteht im Schweigen des Willens, damit der Intellekt
agieren könne; diese in der ungestörten Tätigkeit des Intellekts unter
dem Andrang der auf den Willen wirkenden Begebenheiten; daher eben
ist jene ihre Bedingung, und Beide sind nahe verwandt, sind selten und
stets nur komparativ vorhanden. Sie sind aber von unschätzbarem
Vorteil, weil sie den Gebrauch des Intellekts gerade zu den Zeiten,
wo man seiner am meisten bedarf, gestatten und dadurch entschiedene
Überlegenheit verleihen. (W. II, 241 fg.)