Evidenz.
1) Welchen Sätzen Evidenz zukommt.
Sätze von ursprünglicher, also durch keinen Beweis vermittelter
Gewissheit, wie sie die Grundwahrheiten aller Wissenschaften ausmachen,
sind stets entstanden durch Übertragung des irgendwie anschaulich
Aufgefassten in das Gedachte, Abstrakte. Dieserwegen heißen sie evident,
welches Prädikat eigentlich nur ihnen zukommt, nicht aber den
bloß bewiesenen Sätzen, welche, als
conclusiones ex praemissis,
nur folgerichtig zu nennen sind. (
P. II, 23. Vergl. auch
Beweis.)
2) Unterschied zwischen empirischer und apriorischer
Evidenz.
Alle letzte, d. h. ursprüngliche Evidenz ist eine anschauliche;
dies verrät schon das Wort. Demnach ist sie entweder eine empirische,
oder aber auf die Anschauung
a priori der Bedingungen
möglicher Erfahrung gegründet. In beiden Fällen liefert sie daher nur
immanente, nicht transzendente Erkenntnis. (
W. I, 78.)
3) Das Prädikat evident
unterschieden von den
Prädikaten richtig
, wahr
, real
.
Ein Begriff ist richtig; ein Urteil wahr; ein Körper real; ein
Verhältnis evident. (W. II, 132.)