1) Die Wilden als verwilderte Menschen.
Die Wilden sind nicht Urmenschen, so wenig als die wilden Hunde
in Südamerika Urhunde; sondern diese sind verwilderte Hunde, und
jene verwilderte Menschen, Abkömmlinge verirrter oder verschlagener
Menschen, aus einem kultivierten Stamm, dessen Kultur unter sich zu
erhalten sie unfähig waren. (
P. II, 168.)
2) Das Rechtsgefühl der Wilden.
Den die Unabhängigkeit der Begriffe Unrecht und Recht von aller
positiven Gesetzgebung leugnenden Empiriker darf man nur auf die
Wilden hinweisen, die alle ganz richtig, oft auch fein und genau, Unrecht
und Recht unterscheiden, welches sehr in die Augen fällt bei
ihrem Tauschhandel und anderen Übereinkünften mit der Mannschaft
europäischer Schiffe. Sie sind dreist und zuversichtlich, wo sie Recht
haben, hingegen ängstlich, wenn das Recht nicht auf ihrer Seite ist.
Bei Streitigkeiten lassen sie sich eine rechtliche Ausgleichung gefallen,
hingegen reizt ungerechtes Verfahren sie zum Kriege. (
E. 218.)