Volkssouveränität.
Die Frage nach der Souveränität des Volkes läuft im Grunde
darauf hinaus, ob irgend Jemand ursprünglich das Recht haben könne,
ein Volk wider seinen Willen zu beherrschen. Wie sich das vernünftigerweise
behaupten lasse, ist nicht abzusehen. Allerdings ist das Volk
souverän, jedoch ist es ein ewig unmündiger Souverän, welcher daher
unter bleibender Vormundschaft stehen muss und nie seine Rechte selbst
verwalten kann, ohne Grenzenlose Gefahren herbeizuführen; zumal er,
wie alle Unmündigen, gar leicht das Spiel hinterlistiger Gauner wird,
welche deshalb Demagogen heißen. (P. II, 264.)