1) Wesen der Veränderung.
Das Gesetz der Kausalität erhält seine Bedeutung und Notwendigkeit
allein dadurch, dass das Wesen der Veränderung nicht im bloßen
Wechsel der Zustände an sich, sondern vielmehr darin besteht, dass an
demselben Ort im Raum jetzt ein Zustand ist und darauf ein
anderer, und zu einer und derselben bestimmten Zeit hier dieser
Zustand und dort jener; nur diese gegenseitige Veschränkung der Zeit
und des Raumes durch einander gibt einer Regel, nach der die Veränderung
vorgehen muss, Bedeutung und zugleich Notwendigkeit. Was
durch das Gesetz der Kausalität bestimmt wird, ist also nicht die
Sukzession der Zustände in der bloßen Zeit, sondern diese Sukzession
in Hinsicht auf einen bestimmten Raum, und nicht das Dasein der
Zustände an einem bestimmten Ort, sondern an diesem Ort zu einer
bestimmten Zeit. Die Veränderung, d. h. der nach dem Kausalgesetz
eintretende Wechsel, betrifft also jedesmal einen bestimmten Teil des
Raumes und einen bestimmten Teil der Zeit zugleich und im Verein.
(
W. I, 11.) Nur mittelst des Dauernden im Wechsel erhält dieser
den Charakter der Veränderung, d. h. des Wandels der Qualität
und Form beim Beharren der Substanz, d. i. der Materie.
(
W. I, 12.)
3) Die Zeit der Veränderung.
Zwischen zwei sukzessiven Zuständen, deren Verschiedenheit in unsere
Sinne fällt, liegen immer noch mehrere, deren Verschiedenheit uns nicht
wahrnehmbar ist; weil der neu eintretende Zustand einen gewisses
Grad, oder Größe, erlangt haben muss, um sinnlich wahrnehmbar zu
sein. Daher gehen demselben schwächere Grade vorher, welche durchlaufend
er allmählich erwächst. Diese zusammengenommen begreift man
unter dem Namen der Veränderung, und die Zeit, welche sie ausfüllen,
ist die Zeit der Veränderung. (
G. 93—96.)