1) Verminderung der Intellektuellen Freiheit durch den Rausch.
Der Rausch ist ein Zustand, der zu Affekten disponiert, indem er
die Lebhaftigkeit der anschaulichen Vorstellungen erhöht, das Denken
in abstrakto dagegen schwächt und dabei noch die Energie des Willens
steigert. Durch ihn wird die Intellektuelle Freiheit (vergl. unter
Freiheit: Einteilung der praktischen Freiheit) vermindert oder partiell
aufgehoben. An die Stelle der Verantwortlichkeit für die Taten tritt
daher hier die für den Rausch selbst; daher er juridisch nicht entschuldigt,
obgleich hier die Intellektuelle Freiheit zum Teil aufgehoben ist.
(
E. 100 fg.)