1) Ausdehnungslosigkeit des Punktes.
Es gehört zu den Prädicabilien
a priori des Raumes, dass der
Punkt ohne Ausdehnung ist. (
W. II, zu Seite 55, Tafel der
Praedicabilia
a priori.)
2) Unbeweglichkeit des Punktes.
Die Materie allererst ist das Bewegliche im Raume. Der mathematische
Punkt lässt sich nämlich nicht einmal als beweglich denken,
wie schon
Aristoteles dargetan hat,
Phys. VI, 10. (
W. II, 54.
G. 95.)
3) Zwei Punkte können nicht aneinander Grenzen.
Aneinandergrenzen heißt die gegenseitigen äußersten Enden gemeinschaftlich
haben; folglich können nur zwei Ausgedehnte, nicht zwei Unteilbare
(da sie sonst Eins wären), an einander Grenzen, folglich nur
Linien, nicht bloße Punkte. (
G. 94.)