Prügelstrafe.
Es ist zu missbilligen, dass Regierungen und gesetzgebende Körper
dem dummen Vorurteile des ritterlichen Ehrenprinzips gegen Schläge
dadurch Vorschub leisten, dass sie mit Eifer auf Abstellung aller Prügelstrafen
beim Zivil und Militär dringen. Sie glauben dabei im
Interesse der Humanität zu handeln; während gerade das Gegenteil
der Fall ist, indem sie dadurch an der Befestigung jenes widernatürlichen
und heillosen Wahns arbeiten. Bei allen Vergehen, mit
Ausnahme der schwersten, sind Prügel die dem Menschen zuerst einfallende,
daher die natürliche Bestrafung. Wer für Gründe nicht empfänglich
war, wird es für Prügel sein; und dass Der, welcher am
Eigentum, weil er keines hat, nicht gestraft werden kann, und den
man an der Freiheit, weil man seiner Dienste bedarf, nicht ohne
eigenen Nachteil strafen kann, durch mäßige Prügel gestraft werde,
ist so billig, wie natürlich. (P. I, 408 fg.)