Präexistenz.
1) Präexistenz und Unsterblichkeit als einander bedingend.
Schon Aristoteles hat gezeigt, dass nur das Unentstandene unvergänglich sein kann und dass beide Begriffe einander bedingen. So haben es auch unter den alten Philosophen alle Die, welche eine Unsterblichkeit der Seele lehrten, verstanden, und keinem ist es in den Sinn gekommen, einem irgendwie entstandenen Wesen endlose Dauer beilegen zu wollen. Von der Verlegenheit, zu der die entgegengesetzte Annahme führt, zeugt in der Kirche die Kontroverse der Präexistentianer, Kreatianer und Traducianer. (N. 142 fg.)
Alle Beweise für die Fortdauer nach dem Tode lassen sich eben so
gut in partem ante wenden, wo sie dann das Dasein vor dem Leben
demonstrieren, in dessen Annahme Hindu und Buddhisten sich daher
sehr konsequent beweisen. (W. II, 532.)