Ohnmacht.
Was das Schwinden des Bewusstseins sei, kann Jeder einigermaßen
aus dem Einschlafen beurteilen; noch besser aber kennt es, wer je eine
wahre Ohnmacht gehabt hat, als bei welcher der Übergang nicht so
allmählich, noch durch Träume vermittelt ist, sondern zuerst die Sehkraft
noch bei vollem Bewusstsein schwindet, und dann unmittelbar die tiefste
Bewusstlosigkeit eintritt; die Empfindung dabei, so weit sie geht, ist
nichts weniger als unangenehm und ohne Zweifel ist, wie der Schlaf
der Bruder, so die Ohnmacht der Zwillingsbruder des Todes. (W.
II, 533 fg.)