rel='stylesheet' type='text/css'>
Schopenhauers Kosmos

 

 Nachdruck.

1) Der Nachdruck vom Standpunkt des Rechts aus betrachtet.

Das Gedankenwerk eines Autors ist, wenn irgend etwas auf der Welt, sein Eigentum. Er will es benutzen durch Mitteilung; die Art und Weise dieser steht ihm frei. Das Gesetz soll sein Eigentum, wie jedes schützen. Da dieses Eigentum jedoch ein immaterielles ist und nur die Mittel seiner Mitteilung materieller Art sind, so wird der Charakter der das Eigentumsrecht des Autors schützenden Gesetze ein ganz eigentümlicher und spezieller sein; daher die Gesetze gegen den Nachdruck ganz ungerecht aussehen müssen, wenn man, den immateriellen Gegenstand derselben ignorierend, sie betrachtet als auf das materielle Mittel, wovon sie zunächst reden, selbst gerichtet. (H. 380 fg.)

2) Schädlichkeit des Verbots des Nachdrucks für die Literatur.

Honorar und Verbot des Nachdrucks sind im Grunde der Verderb der Literatur. Schreibenswertes schreibt nur wer ganz allein der Sache wegen schreibt. (P. II, 536.)