Monarchie.
1) Notwendigkeit und Natürlichkeit der Monarchie.
Eine Staatsverfassung, in welcher bloß das abstrakte Recht, ohne allen Zusatz von Willkür und Gewalt, sich verkörpert, passt nicht für Wesen, wie die Menschen sind. Weil nämlich die große Mehrzahl derselben höchst egoistisch, ungerecht, rücksichtslos, lügenhaft, mitunter sogar boshaft und dabei mit sehr dürftiger Intelligenz ausgestattet ist, so erwächst hieraus die Notwendigkeit einer in Einem Menschen konzentrierten, selbst über dem Gesetz und dem Recht stehenden, völlig unverantwortlichen Gewalt, vor der sich Alles beugt, und die betrachtet wird als ein Wesen höherer Art, ein Herrscher von Gottes Gnaden. Nur so lässt sich auf die Länge die Menschheit zügeln und regieren. (P. II, 269.)
Überhaupt ist die monarchische Regierungsform die dem Menschen
natürliche, fast so wie sie es den Bienen und Ameisen, den reisenden
Kranichen, den wandernden Elefanten, den zu Raubzügen vereinigten
Wölfen und anderen Tieren mehr ist, welche alle Einen an die Spitze
ihrer Unternehmung stellen. Auch muss jede menschliche, mit Gefahr
verknüpfte Unternehmung, jeder Heereszug, jedes Schiff, Einem Oberbefehlshaber
gehorchen; überall muss Ein Wille der leitende sein. Sogar
der tierische Organismus ist monarchisch konstruiert, das Gehirn
allein ist der Lenker und Regierer. das Hegemonikon. Selbst das
Planetensystem ist monarchisch. (P. II, 271 fg. — Vergl. auch
Königtum.)