1) Gegen die Verdächtigung der Misstrauischen.
Es gehört zu den allgemein beliebten und fest akkreditierten, täglich
von unzähligen mit Selbstgenügen nachgesprochenen Irrtümern,
dass, wer Anderen misstraut, selbst unredlich sei. (
P. II, 64.)
2) Anempfehlung des Misstrauens bei neuen Bekanntschaften.
Man soll sich sorgfältig hüten, von irgend einem Menschen neuer
Bekanntschaft eine sehr günstige Meinung zu fassen; sonst wird man,
in den allermeisten Fällen, zu eigener Beschämung, oder gar Schaden,
enttäuscht werden. (
P. I, 481 fg.)