1) Bedingung der Wirksamkeit der Kritik.
Wie eine Arznei ihren Zweck nicht erwirkt, wenn die Dosis zu stark
gewesen; ebenso ist es mit Strafreden und Kritiken, wenn sie das
Maß der Gerechtigkeit überschreiten. (
P. II, 488.)
2) Seltenheit des kritischen Geistes und der daraus entspringende Übelstand.
Der Unstern für geistige Verdienste ist die Seltenheit der Urteilskraft.
Unterscheidungsvermögen,
esprit de discernerent, daran gebricht
es. Die Meisten wissen nicht das Echte vom Unechten, nicht den
Hafer von der Spreu, nicht das Gold vom Kupfer zu unterscheiden
und nehmen nicht den weiten Abstand wahr zwischen dem gewöhnlichen
Kopf und dem seltensten. Das Resultat davon ist der Übelstand der
schweren und späten Erkennung und Anerkennung des Echten und
Vortrefflichen. (
P. II, 488 ff.)
3) Dünkel der Kritiker.
Kritiker gibt es, deren Jeder vermeint, bei ihm stände es, was gut
und was schlecht sein solle; indem er seine Kindertrompete für die
Posaune der Fama hält. (
P. II, 488.)