Kopula.
Die Bestimmung der Kopula
ist — ist nichtist, das Vereint- oder Getrenntsein zweier Begriffssphären auszudrücken. Durch dieselbe ist jedes Verbum mittelst seines Partizips ausdrückbar. Daher besteht alles Urteilen im Gebrauch eines Verbs, und umgekehrt. Demnach ist die Bedeutung der Kopula, dass im Subjekt das Prädikat mitzudenken sei — nichts weiter. (W. II, 114 fg.)