Kategorien.
1) Missbrauch des Wortes bei den Hegelianern.
Die Hegelianer treiben Missbrauch mit dem WorteKategorien, indem sie damit allerlei weite, allgemeine Begriffe bezeichnen, unbekümmert um Aristoteles und Kant, in glücklicher Unschuld. (P. I, 186.)
2) Kritik der Kantischen Kategorientafel.
Die Kantische Kategorientafel soll der Leitfaden sein, nach welchem jede metaphysische, ja, jede wissenschaftliche Betrachtung anzustellen ist. (Vergl. Kants Prolegomena, §. 39.) In der Tat ist sie nicht nur die Grundlage der ganzen Kantischen Philosophie und der Typus, nach welchem deren Symmetrie überall durchgeführt wird; sondern sie ist auch recht eigentlich das Bett des Prokrustes geworden, in welches Kant jede mögliche Betrachtung gewalttätig hineinzwängt. (W. I, 557—559.)
Das Kausalitätsgesetz ist die wirkliche, aber auch alleinige Form des
Verstandes, die übrigen elf Kategorien sind nur blinde Fenster. (W. I,
529. P. I, 100.) Von den Kategorien sind elf zum Fenster hinauszuwerfen
und allein die der Kausalität zu behalten. (W. I, 531.)
Durch den glücklichen Fund der Apriorität von Raum und Zeit erfreut,
wollte Kant die Ader desselben noch weiter verfolgen, und seine
Liebe zur architektonischen Symmetrie gab ihm den Leitfaden. Wie
er nämlich der empirischen Anschauung eine reine Anschauung a priori
als Bedingung untergelegt gefunden hatte; ebenso, meinte er, würden
auch wohl den empirisch erworbenen Begriffen gewisse reine Begriffe
als Voraussetzung in unserm Erkenntnisvermögen zum Grunde
liegen, und das empirische wirkliche Denken allererst durch ein reines
Denken a priori möglich sein. Von jetzt an war Kant nicht mehr
unbefangen, nicht mehr im Zustande des reinen Forschens und Beobachtens
des im Bewusstsein Vorhandenen; sondern er war durch eine
Voraussetzung geleitet, und verfolgte eine Absicht, nämlich die, zu finden,
was er voraussetzte, um auf die so glücklich entdeckte transzendentale
Ästhetik eine ihr analoge, also ihr symmetrisch entsprechende transzendentale
Logik als zweites Stockwerk aufzusetzen. Hierzu nun verfiel
er auf die Tafel der Urteile, aus welcher er, so gut es gehen wollte,
die Kategorientafel bildete, als die Lehre von zwölf reinen Begriffen
a priori, welche die Bedingung unseres Denkens eben der
Dinge sein sollten, deren Anschauung durch die zwei Formen der
Sinnlichkeit a priori bedingt ist; symmetrisch entsprach also jetzt der
reinen Sinnlichkeit ein reiner Verstand. Danach suchte er
mittelst der Annahme des Schematismus der reinen Verstandesbegriffe
die Plausibilität der Sache noch zu erhöhen. Hätte er hingegen,
wie bei der Entdeckung der Anschauung a priori, auch hier sich unbefangen
und rein betrachtend verhalten; so müsste er gefunden haben,
dass was zur reinen Anschauung des Raumes und der Zeit hinzu
kommt, wenn aus ihr eine empirische wird, einerseits die Empfindung
und andererseits die Erkenntnis der Kausalität ist, welche die bloße
Empfindung in objektive empirische Anschauung verwandelt, eben deshalb
aber nicht erst aus dieser entlehnt und erlernt, sondern a priori vorhanden
und eben die Form und Funktion des reinen Verstandes ist,
aber auch seine einzige, jedoch eine so folgenreiche, dass alle
Erkenntnis auf ihr beruht. (W. I, 532—535.) Für die Begriffe
dürfen wir keine andere a priori bestimmte Form annehmen, als die
Fähigkeit zur Reflexion überhaupt, deren Wesen die Bildung der Begriffe,
d. i. abstrakter, nicht anschaulicher Vorstellungen ist, welche die
einzige Funktion der Vernunft ausmacht. (W. I, 531.) Die ganze
reflektive Erkenntnis, oder die Vernunft, hat nur eine Hauptform,
und diese ist der abstrakte Begriff. Die Vereinigung der Begriffe zu
Urteilen hat aber gewisse bestimmte und gesetzliche Formen, welche,
durch Induktion gefunden, die Tafel der Urteile ausmachen. Diese
Formen sind größtenteils abzuleiten aus der reflektiven Erkenntnisart
selbst, also unmittelbar aus der Vernunft. Andere von diesen Formen
haben aber ihren Grund in der anschauenden Erkenntnisart, also im
Verstande, geben aber deshalb keineswegs Anweisung auf eben so
viele besondere Formen des Verstandes; sondern sind ganz und gar
aus der einzigen Funktion desselben, nämlich der unmittelbaren Erkenntnis
von Ursache und Wirkung abzuleiten. Noch andere von jenen
Formen endlich sind entstanden aus dem Zusammentreffen und der
Verbindung der reflektiven und der intuitiven Erkenntnisart, oder
eigentlich aus der Aufnahme dieser in jene. Eine Deduktion von
Kategorien aus den Urteilsformen ist daher unstatthaft, und die
Annahme dieser ist eben so grundlos, als ihre Darstellung verworren
und sich selbst widerstreitend. (W. I, 539—557.)