2) Grundidee und Wert des Königtums.
Der große Wert, ja die Grundidee des Königtums liegt darin,
dass, weil Menschen Menschen bleiben, Einer so hoch gestellt, ihm so
viel Macht, Reichtum, Sicherheit und absolute Unverletzlichkeit gegeben
werden muss, dass ihm für sich nichts zu wünschen, zu hoffen und zu
fürchten bleibt; wodurch der ihm, wie Jedem, innewohnende Egoismus
gleichsam durch Neutralisation vernichtet wird, und er nun, gleich als
wäre er kein Mensch, befähigt ist, Gerechtigkeit zu üben und nicht mehr
sein, sondern allein das öffentliche Wohl im Auge zu haben. Dies ist
der Ursprung des gleichsam übermenschlichen Wesens, welches überall
die Königswürde begleitet und sie so himmelweit von der bloßen
Präsidentur unterscheidet. (
W. II, 681 fg.)
3) Vorzug des erblichen vor dem wählbaren Königtum.
Aus der besagten Grundidee geht hervor, dass die Königswürde
erblich, nicht wählbar sein muss; teils damit Keiner im König seines
Gleichen sehen könne, teils damit dieser für seine Nachkommen nur
dadurch sorgen kann, dass er für das Wohl des Staates sorgt, als
welches mit dem seiner Familie ganz Eines ist. (
W. II, 682.) Der
König kann der feste, unerschütterliche Pfeiler der ganzen gesetzlichen
Ordnung nur werden vermöge seines angeborenen Vorrechts, welches
ihm, und nur ihm, eine Auktorität gibt, der keine gleich kommt, die
nicht bezweifelt und angefochten werden kann, ja, der ein Jeder wie
instinktiv gehorcht. (
P. II, 265.
M. 198.) Darauf, dass es eine
Familie gibt, deren Wohl von dem des Landes ganz unzertrennlich
ist; so dass sie, wenigstens in Hauptsachen, nie das Eine ohne das
Andere befördern kann, beruht die Kraft und der Vorzug der erblichen
Monarchie. (
W. I, 406.
P. II, 272.)