1) Was die Fürsten ursprünglich waren und was sie
später wurden.
Voltaire sagt:
Le premier qui fut roi fut un soldat heureux.
Allerdings sind ursprünglich wohl alle Fürsten siegreiche Heerführer
gewesen, und lange Zeit haben sie eigentlich in dieser Eigenschaft geherrscht.
Nachdem sie stehende Heere hatten, betrachteten sie das Volk
als das Mittel, sich und ihre Soldaten zu ernähren, folglich als eine
Herde, für die man sorgt, damit sie Wolle, Milch und Fleisch gebe.
Dies beruht darauf, dass von Natur, also ursprünglich, nicht das
Recht, sondern die Gewalt auf Erden herrscht und daher vor jenem
den Vorzug des
primi occupantis hat. Demnach sagt der Fürst:
ich herrsche über euch, durch Gewalt; dafür aber schließt meine Gewalt
jede andere aus. Mit der Zeit und ihren Fortschritten ist jener Begriff
in den Hintergrund getreten und an seine Stelle der des Landesvaters
gekommen und der Fürst (König) ist der Erste, unerschütterliche Pfeiler
der ganzen gesetzlichen Ordnung und die Stütze der Rechte Aller geworden.
Dies kann er aber nur leisten vermöge seines angeborenen
Vorrechts, das ihm eine unbezweifelte, unangefochtene Auktorität gibt,
der Jeder instinktiv gehorcht. Daher heißt er mit Recht von Gottes
Gnaden und ist allemal die nützlichste Person im Staat, deren Verdienste
durch keine Zivilliste zu teuer vergolten werden können. (
P. II,
264 fg.)
2) Die konstitutionellen Fürsten.
Die konstitutionellen Fürsten haben eine unleugbare Ähnlichkeit mit
den Göttern des Epikuros, als welche, ohne sich in die menschlichen
Angelegenheiten zu mischen, in ungestörter Seligkeit und Gemütsruhe
da oben in ihrem Himmel sitzen. Sie sind nun aber ein Mal jetzt
Mode geworden, und in jedem deutschen Duodezfürstentum wird eine
Parodie der englischen Verfassung aufgeführt. Aus dem englischen
Charakter und den englischen Verhältnissen hervorgegangen sind die konstitutionellen
Formen dem englischen Volke gemäß und natürlich; eben
so aber ist dem deutschen Volke sein Geteiltsein in viele Stämme, die
unter eben so vielen, wirklich regierenden Fürsten stehen, mit einem
Kaiser über Alle natürlich, weil aus seinem Charakter und seinen
Verhältnissen hervorgegangen. (
P. II, 273.)
3) Gegen die morganatische Ehe der Fürsten.
Die Fürsten handeln viel moralischer, wenn sie eine Mätresse halten,
als wenn sie eine morganatische Ehe eingehen, deren Deszendenz, beim
etwaigen Aussterben der legitimen, einst Ansprüche erheben könnte; weshalb,
sei es auch noch so entfernt, durch solche Ehe die Möglichkeit
eines Bürgerkrieges herbeigeführt wird. Überdies ist eine solche morganatische,
d. h. eigentlich allen äußeren Verhältnissen zum Trotz geschlossene
Ehe im letzten Grunde eine den Weibern und Pfaffen gemachte
Konzession, zweien Klassen, denen man keine Konzessionen machen soll.
Ferner ist zu erwägen, dass Jeder im Lande das Weib seiner Wahl
ehelichen kann, bis auf Einen, den Fürsten nämlich, dem dieses
natürliche Recht benommen ist. Seine Hand gehört dem Lande und
wird nach der Staatsräson vergeben. Nun aber ist er doch ein Mensch
und will auch dem Hang seines Herzens folgen. Daher ist es so
ungerecht und undankbar, wie spießbürgerlich, dem Fürsten das Halten
einer Mätresse verwehren, oder vorwerfen zu wollen. (
P. I, 390.)