1) Das Medium der Erfahrung.
Das Medium, in welchem die Erfahrung überhaupt sich darstellt,
ist die Vorstellung, die Erkenntnis, also der Intellekt. (
P. II, 18 fg.)
2) Die beiden Elemente der Erfahrung.
Kant hat unwiderleglich gezeigt, dass die Erfahrung überhaupt aus
zwei Elementen, nämlich den Erkenntnisformen und dem Wesen an sich
der Dinge, erwächst, und dass sogar beide sich darin gegen einander
abgrenzen lassen; nämlich als das
a priori uns Bewusste und das
a posteriori Hinzugekommene. (
W. II, 203.)
3) Die gesamte Erfahrung als bloße Erscheinung.
Weil der eine Bestandteil der Erfahrung, nämlich der allgemeine,
formelle und gesetzmäßige,
a priori erkennbar ist, eben deshalb aber
auf den wesentlichen und gesetzmäßigen Funktionen unseres eigenen Intellekts
beruht, der andere hingegen, nämlich der besondere, materielle
und zufällige, aus der Sinnesempfindung entspringt; so sind beide
subjektiven Ursprungs. Hieraus folgt, dass die gesamte Erfahrung,
nebst der in ihr sich darstellenden Welt, eine bloße Erscheinung,
d. h. ein zunächst und unmittelbar nur für das es erkennende Subjekt
Vorhandenes, ist; jedoch weist diese Erscheinung auf irgend ein ihr zum
Grunde liegendes Ding an sich selbst hin. (
P. I, 87.)
4) Bedingte Gültigkeit der Erfahrungswahrheit.
Die Wahrheit der Erfahrung ist (nach Kant) nur die Wahrheit
einer Hypothese; würden die
suppositiones, die allen Aufschlüssen der
Erfahrung zum Grunde liegen (nämlich Subjekt, Objekt, Zeit, Raum,
Kausalität) weggenommen, so bliebe auch an allen diesen Aufschlüssen
kein wahres Wort. — Dies heißt: die Erfahrung ist bloße Erscheinung,
nicht Erkenntnis von Dingen an sich. (
H. 390 fg.)
5) Wichtigkeit des Begriffs für die Erfahrung.
Der äußere Eindruck auf die Sinne, samt der Stimmung, die er
in uns hervorruft, verschwindet mit der Gegenwart der Dinge. Jene
beiden können daher nicht selbst die eigentliche Erfahrung ausmachen,
deren Belehrung für die Zukunft unser Handeln leiten soll. Vielmehr
wird diese erst durch den der Gewalt der Zeit nicht unterworfenen
Begriff vermittelt. (S.
Begriff.) In ihm muss die belehrende
Erfahrung niedergelegt sein, und er allein eignet sich zum sicheren Lenker
unserer Schritte im Leben. Er vermag alle Resultate der Anschauung
in sich aufzunehmen, um sie, auch nach dem längsten Zeitraum, unverändert
und unvermindert wieder zurückzugeben; erst hierdurch entsteht die
Erfahrung. (
W. II, 67.)