1) Die Erbsünde als die Ur- und einzig wahre Sünde.
Die Erbsünde ist die Sünde, durch welche der Mensch schon verschuldet
auf die Welt kommt, die Sünde, die nicht im Tun (
operari),
sondern im Wesen und in der Existenz (
essentia et existentia),
aus welchen das Tun mit Notwendigkeit hervorgeht, liegt. Sie ist
eigentlich unsere einzig wahre Sünde, von der alle anderen Sünden die
Folge sind. Sie besteht in der Bejahung des Willens zum Leben. —
Der christliche Mythos lässt sie zwar erst, nachdem der Mensch schon
da war, entstehen; dies tut er aber eben als Mythos. — Dass der
Mensch schon verschuldet auf die Welt kommt, kann nur Dem widersinnig
erscheinen, der ihn für erst so eben aus Nichts geworden und
für das Werk eines Anderen hält. (
W. II, 690 fg. 696.)
2) Erlösung von der Erbsünde.
Von der Erbsünde, der Bejahung des Willens zum Leben, erlösen
nicht die guten Werke, sondern einzig und allein die völlige Umgestaltung
unseres Sinnes und Wesens, die Wiedergeburt, d. i. die Verneinung
des Willens zum Leben. Zwischen diesen beiden liegt das Moralische;
es begleitet den Menschen als eine Leuchte auf seinem Wege von der
Bejahung zur Verneinung des Willens. (
W. II, 696.)