1) Verhältnis des Entschlusses zum Wunsch und zur Tat.
So lange ein Willensakt im Werden begriffen ist, heißt er Wunsch;
wenn fertig, Entschluss; dass er dies aber sei, beweist dem Selbstbewusstsein
erst die Tat; denn bis zu ihr ist er veränderlich. (
E. 17.)
Allein der Entschluss, nicht aber der bloße Wunsch, ist beim Menschen
ein gültiges Zeichen seines Charakters, für ihn selbst und für Andere.
Der Entschluss aber wird allein durch die Tat gewiss. Der Wunsch
drückt bloß den Gattungscharakter aus, nicht den individuellen, d. h.
deutet bloß an, was der Mensch überhaupt, nicht was das den
Wunsch fühlende Individuum zu tun fähig wäre. Die überlegte
Tat allein ist der Ausdruck der intelligiblen Maxime des Handelns,
das Resultat des innersten Wollens, der Spiegel des Willens (
W. I, 354.
E. 169.)
2) Lebensregel in Bezug auf das Verhalten vor und
nach dem Entschluss.
Man überlege ein Vorhaben reiflich und wiederholt, ehe man dasselbe
ins Werk setzt. Ist man aber einmal zum Entschluss gekommen und
hat Hand ans Werk gelegt, so dass jetzt Alles seinen Verlauf zu nehmen
hat und nur noch der Ausgang abzuwarten steht; dann ängstige man
sich nicht durch stets erneuerte Überlegung, beruhige sich vielmehr mit
der Überzeugung, dass man Alles zu seiner Zeit reiflich erwogen habe.
Diesen Rat erteilt auch das Sprichwort:
Du sattle gut und reite
getrost.
(
P. II, 459 fg.)