Denkgesetze.
1) Die Denkgesetze als Bedingungen der Möglichkeit alles Denkens.
Die in der Vernunft gelegenen formalen Bedingungen alles Denkens sind der Grund von Urteilen, die man Denkgesetze genannt hat. Solcher Urteile gibt es vier, die man durch Induktion gefunden hat. Sie sind folgende: 1) Ein Subjekt ist gleich der Summe seiner Prädikate, oder a=a. 2) Einem Subjekt kann ein Prädikat nicht zugleich beigelegt und abgesprochen werden, oder a=-a=O. 3) Von jeden zwei kontradiktorisch entgegengesetzten Prädikaten muss jedem Subjekt eines zukommen. 4) Die Wahrheit ist die Beziehung seines Urteils auf etwas außer ihm als seinen zureichenden Grund.
Dass diese Urteile der Ausdruck der Bedingungen alles Denkens
sind, erkennen wir an der Unmöglichkeit, diesen Gesetzen zuwider zu
denken. (G. 108 fg.)
2) Vereinfachung der Lehre von den Denkgesetzen.
Man könnte die Lehre von den Denkgesetzen dadurch vereinfachen, dass man deren nur zwei aufstellte, nämlich das vom ausgeschlossenen Dritten und das vom zureichenden Grunde. Ersteres so:jedem Subjekt ist jegliches Prädikat entweder beizulegen, oder abzusprechen.Hier liegt im Entweder Oder schon, dass nicht Beides zugleich geschehen darf, folglich eben Das, was die Gesetze der Identität und des Widerspruchs besagen; diese würden also als Korollarien jenes Satzes hinzukommen, welcher eigentlich besagt, dass jegliche zwei Begriffssphären (s. Begriffssphären unter Begriff) entweder als vereint oder als getrennt zu denken sind, nie aber Beides zugleich. — Das zweite Denkgesetz, der Satz vom Grunde, würde besagen, dass obiges Beilegen oder Absprechen durch etwas vom Urteil selbst Verschiedenes bestimmt sein muss, welches eine Anschauung, oder aber bloß ein anderes Urteil sein kann. Dieses Andere und Verschiedene heißt alsdann der Grund des Urteils. (W. II, 113 fg.)