1) Aseität als Eigenschaft des Dinges an sich.
Aseität ist gleichbedeutend mit Freiheit, d. h. Unabhängigkeit
von einem Anderen sowohl im Sein und Wesen, als im Tun und
Wirken, Nichtunterworfensein unter den Satz vom Grund. Sie kann
daher nicht der Erscheinung, noch auch einem geschaffenen Wesen
zukommen, sondern allein dem ursprünglichen, aus eigener Urkraft und
Machtvollkommenheit Existierenden, dem Ding an sich, dem Willen.
(
W. II, 364.
P. I, 68.)
2) Aseität als Voraussetzung der Verantwortlichkeit
und Unsterblichkeit.
Freiheit und Verantwortlichkeit, diese Grundpfeiler aller Ethik, lassen
sich ohne die Voraussetzung der Aseität des Willens wohl mit Worten
behaupten, aber nicht denken. Verantwortlichkeit hat Freiheit, diese aber
Ursprünglichkeit zur Bedingung. Aseität des Willens ist also die
erste Bedingung einer ernstlich gedachten Ethik. Abhängigkeit dem Sein
und Wesen nach, verbunden mit Freiheit dem Tun nach, ist ein
Widerspruch. (
N. 142;
E. 72;
P. I, 68. 135.) Wie Aseität Bedingung
der Zurechnungsfähigkeit ist, so ist sie auch Bedingung der
Unsterblichkeit. (
P. I. 137.)