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Schopenhauers Kosmos

 

 Apriori.

1) Bedeutung der Erkenntnis a priori.

Erkenntnis a priori bedeutet nichts Anderes, als nicht auf dem Wege der Erfahrung gewonnen, also nicht von Außen in uns gekommen. (W. I, 518.)

2) Erklärung derselben.

Die von Kant streng bewiesene Tatsache, dass ein Teil unserer Erkenntnisse uns a priori bewusst ist, lässt gar keine andere Erklärung zu, als dass diese die Formen unseres Intellekts ausmachen, die allgemeine Art und Weise, wie alle seine Gegenstände sich ihm darstellen müssen. Erkenntnisse a priori und selbsteigene Formen des Intellekts sind im Grunde nur zwei Ausdrücke für die selbe Sache, also gewissermaßen Synonyma. (W. I, 518 fg.)

3) Das Apriorische bedarf des Stoffs von Außen, um materielle Erkenntnis zu liefern.

Das Apriorische und von der Erfahrung Unabhängige unseres gesamten Erkenntnisvermögens ist durchaus beschränkt auf den formellen Teil der Erkenntnis, d. h. auf das Bewusstsein der selbsteigenen Funktionen des Intellekts und der Weise ihrer allein möglichen Tätigkeit, welche Funktionen jedoch samt und sonders des Stoffs von Außen bedürfen, um materielle Erkenntnisse zu liefern. (G. 115.) So nimmt der die anschauliche Welt mittelst seiner apriorischen Form (des Kausalitätsgesetzes) schaffende Verstand den Stoff, welcher dieser seiner apriorischen Form Inhalt gibt, aus der Sinnesempfindung und die Vernunft schöpft die Begriffe, auf die sich ihre apriorischen Formen (die logischen Gesetze) beziehen, aus der anschaulichen Welt. (G. 115.) Eine, materielle Kenntnisse aus eigenen Mitteln (angeborenen Ideen) liefernde Vernunft gibt es nicht (s. Angeboren).

4) Unmittelbarkeit, Notwendigkeit und Allgemeinheit des apriorischen Erkennens

Das a priori Gewisse erkennen wir unmittelbar; es ist, als die Form aller Erkenntnis, uns mit der größten Notwendigkeit bewusst. Z. B. dass die Materie beharrt, d. h. weder entstehen noch vergehen kann, wissen wir unmittelbar als negative Wahrheit. Zu einem Entstehen oder Verschwinden von Materie gebricht es uns an Formen der Vorstellbarkeit. Daher ist jene Wahrheit zu allen Zeiten, überall und Jedem evident gewesen, noch jemals im Ernst bezweifelt worden; was nicht sein könnte, wenn ihr Erkenntnisgrund in einem schwierigen Beweis bestünde. (W. I, 80.)

5) Bedeutung eines Verzeichnisses sämtlicher in unserer anschauenden Erkenntnis a priori wurzelnden Grundwahrheiten.

Ein Verzeichnis dieser Art, wie es in der Tafel der Praedicabilia a priori (W. II, Tafel zu S. 55) gegeben ist, kann angesehen werden entweder als eine Zusammenstellung der ewigen Grundgesetze der Welt, mithin als die Basis der Ontologie; oder aber als ein Kapitel aus der Physiologie des Gehirns, je nachdem man den realistischen oder den idealistischen Gesichtspunkt fasst, wiewohl der zweite in letzter Instanz Recht behält. (W. II, 54.)