rel='stylesheet' type='text/css'>
Schopenhauers Kosmos

 

 Wahl. Wahlentscheidung.

1) Vorzug des Menschen vor dem Tiere in Hinsicht auf die Sphäre der Wahl.

Die Motive, durch die der Wille der Tiere bewegt wird, müssen, weil den Tieren Vernunft, das Vermögen nichtanschaulicher, abstrakter Vorstellungen (Begriffe) abgeht, alle Mal anschaulich und gegenwärtig sein. Hiervon aber ist die Folge, dass ihnen äußerst wenig Wahl gestattet ist, nämlich bloß zwischen dem ihrem beschränkten Gesichtskreise anschaulich Vorliegenden. Der Mensch hingegen hat vermöge seiner Fähigkeit nichtanschaulicher Vorstellungen einen unendlich weiteren Gesichtskreis, welcher das Abwesende, Vergangene, Zukünftige begreift; dadurch hat er eine viel größere Sphäre der Einwirkung von Motiven und folglich auch der Wahl, als das auf die Gegenwart beschränkte Tier. (E. 34 fg. G. 97. W. I, 355. — Vergl. auch unter Mensch: Unterschied zwischen Tier und Mensch.)

2) Die Wahlentscheidung ist nicht als Freiheit des einzelnen Wollens anzusehen.

Die Wahlentscheidung, die der Mensch vermöge der Vernunft vor dem Tiere voraus hat, macht ihn nur zum Kampfplatz des Konflikts der Motive, entzieht ihn aber nicht ihrer Herrschaft und ist daher keineswegs als Freiheit des einzelnen Wollens, d. h. Unabhängigkeit vom Gesetze der Kausalität anzusehen, dessen Notwendigkeit sich über den Menschen, wie über jede andere Erscheinung erstreckt. (W. I, 355. Vergl. unter Freiheit: Kritik der Indifferenz des Willens.)

3) Vorteil des anschaulichen über das abstrakte Motiv bei der Wahlentscheidung.

Wenn bei einer Wahlentscheidung ein Konflikt zwischen einem anschaulichen und einem abstrakten Motiv eintritt, so ist ersteres durch seine Form (Anschaulichkeit) gar sehr im Vorteil, denn dem Willen ist die anschauliche Erkenntnis ursprünglicher beigegeben, als das Denken, und das Angeschaute wirkt energischer, als das bloß Gedachte. Wenn jedoch aus diesem Grunde ein anschauliches Motiv über das abstrakte siegt, so ist, was so geschieht, Wirkung des Affekts und gibt daher kein vollgültiges Zeugnis über die Beschaffenheit des Charakters. (H. 392 fg. Vergl. unter Affekt: Warum der Affekt die Zurechnung vermindert.)