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Schopenhauers Kosmos

 

 Veränderung.

1) Wesen der Veränderung.

Das Gesetz der Kausalität erhält seine Bedeutung und Notwendigkeit allein dadurch, dass das Wesen der Veränderung nicht im bloßen Wechsel der Zustände an sich, sondern vielmehr darin besteht, dass an demselben Ort im Raum jetzt ein Zustand ist und darauf ein anderer, und zu einer und derselben bestimmten Zeit hier dieser Zustand und dort jener; nur diese gegenseitige Veschränkung der Zeit und des Raumes durch einander gibt einer Regel, nach der die Veränderung vorgehen muss, Bedeutung und zugleich Notwendigkeit. Was durch das Gesetz der Kausalität bestimmt wird, ist also nicht die Sukzession der Zustände in der bloßen Zeit, sondern diese Sukzession in Hinsicht auf einen bestimmten Raum, und nicht das Dasein der Zustände an einem bestimmten Ort, sondern an diesem Ort zu einer bestimmten Zeit. Die Veränderung, d. h. der nach dem Kausalgesetz eintretende Wechsel, betrifft also jedesmal einen bestimmten Teil des Raumes und einen bestimmten Teil der Zeit zugleich und im Verein. (W. I, 11.) Nur mittelst des Dauernden im Wechsel erhält dieser den Charakter der Veränderung, d. h. des Wandels der Qualität und Form beim Beharren der Substanz, d. i. der Materie. (W. I, 12.)

2) Bedingtheit jeder Veränderung durch eine Ursache.

(S. unter Grund: Satz vom Grunde des Werdens.)

3) Die Zeit der Veränderung.

Zwischen zwei sukzessiven Zuständen, deren Verschiedenheit in unsere Sinne fällt, liegen immer noch mehrere, deren Verschiedenheit uns nicht wahrnehmbar ist; weil der neu eintretende Zustand einen gewisses Grad, oder Größe, erlangt haben muss, um sinnlich wahrnehmbar zu sein. Daher gehen demselben schwächere Grade vorher, welche durchlaufend er allmählich erwächst. Diese zusammengenommen begreift man unter dem Namen der Veränderung, und die Zeit, welche sie ausfüllen, ist die Zeit der Veränderung. (G. 93—96.)