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Schopenhauers Kosmos

 

 Vermögen.

1) Erhaltung des Vermögens als eine Bedingung des Lebensglücks.

Vorhandenes Vermögen soll man betrachten als eine Schutzmauer gegen die vielen möglichen Übel und Unfälle, nicht als eine Erlaubnis oder gar Verpflichtung, die Pläsiere der Welt heranzuschaffen. (P. I, 367.) Erhaltung des erworbenen und des ererbten Vermögens ist eine Bedingung des Lebensglücks. (P. I, 369 fg. — Warum auf Kaufleute die Vorschrift zur Erhaltung des Vermögens nicht anwendbar ist s. Kaufleute.)

2) Warum die im angestammten Reichtum Geborenen auf Erhaltung des Vermögens mehr bedacht sind, als die durch Glücksfälle zu Reichtum Gelangten.

(S. Armut.)

3) Warum es für den nach Beförderung im Staatsdienst Strebenden besser ist, vermögenslos, als vermögend zu sein.

Für den, der es im Staatsdienste hoch bringen will, der demnach Gunst, Freunde, Verbindungen erwerben muss, um durch sie von Stufe zu Stufe zu steigen, ist es besser, ohne alles Vermögen in die Welt gestoßen zu sein, als von Hause aus vermögend zu sein. Denn nur der arme Teufel wird den über ihn Gestellten gegenüber die nötige, beliebt machende Inferiorität zeigen. Hingegen Der, welcher von Hause aus zu leben hat, wird sich meistens ungebärdig stellen; er ist gewohnt, téte levée zu gehen; damit poussiert man sich aber nicht in der Welt. (P. I, 371.)