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Schopenhauers Kosmos

 

 Vererbung.

1) Das Problem der Vererbung.

Die Erfahrung lehrt hinsichtlich der leiblichen Eigenschaften, dass bei der Zeugung die von den Eltern zusammengebrachten Keime nicht nur die Eigentümlichkeiten der Gattung, sondern auch die der Individuen fortpflanzen. Ob dies nun ebenfalls von den geistigen Eigenschaften gelte, so dass auch diese sich von den Eltern auf die Kinder vererbten, ist eine schon öfter aufgeworfene und fast allgemein bejahte Frage. Schwieriger aber ist das Problem, ob sich dabei sondern lasse, was dem Vater, und was der Mutter angehört, welches also das geistige Erbteil sei, das wir von jedem der Eltern überkommen. (W. II, 690.)

2) Lösung des Problems vor Befragung der Erfahrung.

Von der Grunderkenntnis aus, dass der Wille das Wesen an sich, der Kern, das Radikale im Menschen, der Intellekt hingegen das Sekundäre, das Akzidenz jener Substanz sei, werden wir vor Befragung der Erfahrung es wenigstens als wahrscheinlich annehmen, dass bei der Zeugung der Vater, als sexus potior und zeugendes Prinzip, die Basis, das Radikale des neuen Lebens, also den Willen verleihe, die Mutter aber, als sexus sequior und bloß empfangendes Prinzip, das Sekundäre, den Intellekt, dass also der Mensch sein Moralisches, seinen Charakter, seine Neigungen, sein Herz, vom Vater erbe, hingegen den Grad, die Beschaffenheit und Richtung seiner Intelligenz von der Mutter. (W. II, 590.)

3) Bestätigung dieser Lösung durch die Erfahrung.

Die gegebene Lösung findet wirklich ihre Bestätigung in der Erfahrung, nur dass diese hier nicht durch ein physikalisches Experiment auf dem Tisch entschieden werden kann, sondern teils aus vieljähriger, sorgfältiger und feiner Beobachtung und teils aus der Geschichte hervorgeht. Bei Prüfung der behaupteten Vererbung des Charakters vom Vater an der Erfahrung sind jedoch zwei unvermeidliche Beschränkungen zu berücksichtigen. Nämlich erstlich: pater semper incertus. Nur eine entschiedene körperliche Ähnlichkeit mit dem Vater beseitigt diese Beschränkung; hingegen ist eine oberflächliche hierzu nicht hinreichend; denn es gibt eine Nachwirkung früherer Befruchtung, vermöge welcher bisweilen die Kinder zweiter Ehe noch eine leichte Ähnlichkeit mit dem ersten Gatten haben, und die im Ehebruch erzeugten mit dem legitimen Vater. Die zweite Beschränkung ist, dass im Sohn zwar der moralische Charakter des Vaters auftritt, jedoch unter der Modifikation, die er durch einen andern, oft sehr verschiedenen Intellekt (das Erbteil von der Mutter) erhalten hat, wodurch eine Korrektion der Beobachtung nötig wird. — Unter Berücksichtigung der angegebenen zwei Beschränkungen wird man die Vererbung des Charakters vom Vater durch die eigene und durch die geschichtliche Erfahrung bestätigt finden. (W. II, 590—595.)
Was die Vererbung des Intellekts von der Mutter betrifft, so bezeugt schon der alte und populäre Ausdruck Mutterwitz die frühe Anerkennung dieser zweiten Wahrheit, und die Zahl der Belege für dieselbe würde viel größer sein, als sie vorliegt, wenn nicht der Charakter und die Bestimmung des weiblichen Geschlechts es mit sich brächte, dass die Frauen von ihren Geistesfähigkeiten selten öffentliche Proben ablegen, daher solche nicht geschichtlich werden und zur Kunde der Nachwelt gelangen. Überdies können wegen der durchweg schwächeren Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts diese Fähigkeiten selbst nie bei ihnen den Grad erreichen, bis zu welchem sie unter günstigen Umständen nachmals im Sohne gehen. Wenn einzelne Fälle sich finden sollten, wo ein hochbegabter Sohn keine geistig ausgezeichnete Mutter gehabt hätte; so ließe Dies sich daraus erklären, dass diese Mutter selbst einen phlegmatischen Vater gehabt hätte, weshalb ihr ungewöhnlich entwickeltes Gehirn nicht durch die entsprechende Energie des Blutumlaufs gehörig exzitiert gewesen wäre, — ein Erfordernis der Genialität. (Vergl. unter Genie: Anatomische und physiologische Bedingungen des Genies.) Nichtsdestoweniger hätte ihr höchst vollkommenes Nerven- und Zerebralsystem sich auf den Sohn vererbt, bei welchem nun aber ein lebhafter und leidenschaftlicher Vater, von energischem Herzschlag, hinzugekommen wäre, wodurch dann erst hier die andere somatische Bedingung großer Geisteskraft eingetreten sei. (W. II, 596—601.)

4) Erklärung des Disharmonischen und Harmonischen im Charakter aus der dargelegten Theorie.

(S. Charakter.)

5) Erklärung der Verabscheuung der Geschwisterehe aus derselben.

(S. unter Ehe: Grund der Verabscheuung der Geschwisterehe.)

6) Erklärung der Güte einzelner Nationen aus derselben.

(S. Nationen.)

7) Rechtfertigung der Berufung auf den Stammbaum.

(S. Adel.)

8) Folgerung aus der dargelegten Theorie für die Veredelung des Menschengeschlechts.

(S. Kastrieren und unter Staatsverfassung: Die beste Staatsverfassung.)

9) Verhältnis des Todes zu dem durch die Zeugung vereinigten väterlichen und mütterlichen Bestandteil des Individuums.

(S. unter Individuation, Individualität: Zersetzung des Individuums durch den Tod.)