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Schopenhauers Kosmos

 

 Prügelstrafe.

Es ist zu missbilligen, dass Regierungen und gesetzgebende Körper dem dummen Vorurteile des ritterlichen Ehrenprinzips gegen Schläge dadurch Vorschub leisten, dass sie mit Eifer auf Abstellung aller Prügelstrafen beim Zivil und Militär dringen. Sie glauben dabei im Interesse der Humanität zu handeln; während gerade das Gegenteil der Fall ist, indem sie dadurch an der Befestigung jenes widernatürlichen und heillosen Wahns arbeiten. Bei allen Vergehen, mit Ausnahme der schwersten, sind Prügel die dem Menschen zuerst einfallende, daher die natürliche Bestrafung. Wer für Gründe nicht empfänglich war, wird es für Prügel sein; und dass Der, welcher am Eigentum, weil er keines hat, nicht gestraft werden kann, und den man an der Freiheit, weil man seiner Dienste bedarf, nicht ohne eigenen Nachteil strafen kann, durch mäßige Prügel gestraft werde, ist so billig, wie natürlich. (P. I, 408 fg.)