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Schopenhauers Kosmos

 

 Präexistenz.

1) Präexistenz und Unsterblichkeit als einander bedingend.

Schon Aristoteles hat gezeigt, dass nur das Unentstandene unvergänglich sein kann und dass beide Begriffe einander bedingen. So haben es auch unter den alten Philosophen alle Die, welche eine Unsterblichkeit der Seele lehrten, verstanden, und keinem ist es in den Sinn gekommen, einem irgendwie entstandenen Wesen endlose Dauer beilegen zu wollen. Von der Verlegenheit, zu der die entgegengesetzte Annahme führt, zeugt in der Kirche die Kontroverse der Präexistentianer, Kreatianer und Traducianer. (N. 142 fg.)
Alle Beweise für die Fortdauer nach dem Tode lassen sich eben so gut in partem ante wenden, wo sie dann das Dasein vor dem Leben demonstrieren, in dessen Annahme Hindu und Buddhisten sich daher sehr konsequent beweisen. (W. II, 532.)

2) Die Präexistenz als ein moralisches Postulat.

Da einerseits durch die Unveränderlichkeit des Charakters, und andererseits durch die strenge Notwendigkeit, mit der alle Umstände, in die er sukzessive versetzt wird, eintreten, der Lebenslauf eines Jeden durchgängig von A bis Z genau bestimmt ist, dennoch aber der eine Lebenslauf in allen, sowohl subjektiven wie objektiven Bestimmungen ungleich glücklicher, edler und würdiger ausfällt, als der andere; so führt dies, wenn man nicht alle Gerechtigkeit eliminieren will, zu der im Brahmanismus und Buddhismus feststehenden Annahme, dass sowohl die subjektiven Bedingungen, mit welchen, als die objektiven, unter welchen Jeder geboren wird, die moralische Folge eines früheren Daseins sind. (P. II. 251.)