rel='stylesheet' type='text/css'>
Schopenhauers Kosmos

 

 Mittelalter.

Vergleicht man das Altertum mit dem darauf folgenden Mittelalter, etwa das Zeitalter des Perikles mit dem 14. Jahrhundert, so glaubt man kaum in beiden die selbe Art von Wesen vor sich zu haben. Dort die schönste Entfaltung der Humanität, vortreffliche Staatseinrichtungen, weise Gesetze, klug verteilte Magistraturen, vernünftig geregelte Freiheit, sämtliche Künste, nebst Poesie und Philosophie, auf ihrem Gipfel, und dabei das Leben durch die edelste Geselligkeit verschönert; hier hingegen die Zeit, da die Kirche die Geister und die Gewalt die Leiber gefesselt hatte, damit Ritter und Pfaffen ihrem gemeinsamen Lasttiere, dem dritten Stande, die ganze Bürde des Lebens auflegen konnten. Da findet man Faustrecht, Feudalismus und Fanatismus im engen Bunde, und in ihrem Gefolge grauenerregende Unwissenheit und Geistesfinsternis, ihr entsprechende Intoleranz, Glaubenszwiste, Religionskriege, Kreuzzüge, Ketzerverfolgungen, Inquisitionen; als Form der Geselligkeit aber das aus Rohheit und Geckerei zusammengeflickte Ritterwesen mit seinen pedantisch ausgebildeten und in ein System gebrachten Fratzen, mit degradierendem Aberglauben und affenwürdiger Weiberveneration. (P. II, 373 fg.)
Das ritterliche Ehrenprinzip, keineswegs ein ursprüngliches, in der menschlichen Natur gegründetes, ist ein Kind jener Zeit, wo die Fäuste geübter waren, als die Köpfe, und die Pfaffen die Vernunft in Ketten hielten, des belobten Mittelalters und seines Rittertums. Damals ließ man für sich den lieben Gott nicht nur sorgen, sondern auch urteilen. Demnach wurden schwierige Rechtsfälle durch Ordalien oder Gottesurteile entschieden, die, mit wenigen Ausnahmen, in Zweikämpfen bestanden. Und hieraus ging das Duellwesen hervor. (P. I, 402.)
Im Mittelalter, diesem Millennium der Rohheit und Unwissenheit, florierten die Bärte, ein Zeichen der Barbarei. (P. I, 190. Vergl. Bart.) Die Kleidung des Mittelalters, gegen die der Alten gehalten, ist geschmacklos, barbarisch und widerwärtig. (P. II, 171.)