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Schopenhauers Kosmos

 

 Leibeigenschaft.

Zwischen Leibeigenschaft wie in Russland, und Grundbesitz, wie in England, und überhaupt zwischen dem Leibeigenen und dem Pächter, Einlassen, Hypothekenschuldner u. dgl. m., liegt der Unterschied mehr in der Form, als in der Sache. Ob mir der Bauer gehört, oder das Land, von welchem er sich nähren muss, ist im Wesentlichen wenig verschieden. Der freie Bauer hat zwar Dies voraus, dass er davon gehen kann in die weite Welt; wogegen der Leibeigene und glebae adscriptus den vielleicht größeren Vorteil hat, dass, wenn Krankheit, Alter und Unfähigkeit ihn hilflos machen, sein Herr für ihn sorgen muss; daher schläft er ruhig, während, bei Misswuchs, der Herr sich schlaflos auf dem Lager wälzt, auf Mittel sinnend, seinen Leibeigenen Brot zu schaffen. (P. II, 260.)