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Schopenhauers Kosmos

 

 Königtum.

1) Historischer Ursprung des Königtums.

(S. unter Fürsten: Was die Fürsten ursprünglich waren und was sie später wurden.)

2) Grundidee und Wert des Königtums.

Der große Wert, ja die Grundidee des Königtums liegt darin, dass, weil Menschen Menschen bleiben, Einer so hoch gestellt, ihm so viel Macht, Reichtum, Sicherheit und absolute Unverletzlichkeit gegeben werden muss, dass ihm für sich nichts zu wünschen, zu hoffen und zu fürchten bleibt; wodurch der ihm, wie Jedem, innewohnende Egoismus gleichsam durch Neutralisation vernichtet wird, und er nun, gleich als wäre er kein Mensch, befähigt ist, Gerechtigkeit zu üben und nicht mehr sein, sondern allein das öffentliche Wohl im Auge zu haben. Dies ist der Ursprung des gleichsam übermenschlichen Wesens, welches überall die Königswürde begleitet und sie so himmelweit von der bloßen Präsidentur unterscheidet. (W. II, 681 fg.)

3) Vorzug des erblichen vor dem wählbaren Königtum.

Aus der besagten Grundidee geht hervor, dass die Königswürde erblich, nicht wählbar sein muss; teils damit Keiner im König seines Gleichen sehen könne, teils damit dieser für seine Nachkommen nur dadurch sorgen kann, dass er für das Wohl des Staates sorgt, als welches mit dem seiner Familie ganz Eines ist. (W. II, 682.) Der König kann der feste, unerschütterliche Pfeiler der ganzen gesetzlichen Ordnung nur werden vermöge seines angeborenen Vorrechts, welches ihm, und nur ihm, eine Auktorität gibt, der keine gleich kommt, die nicht bezweifelt und angefochten werden kann, ja, der ein Jeder wie instinktiv gehorcht. (P. II, 265. M. 198.) Darauf, dass es eine Familie gibt, deren Wohl von dem des Landes ganz unzertrennlich ist; so dass sie, wenigstens in Hauptsachen, nie das Eine ohne das Andere befördern kann, beruht die Kraft und der Vorzug der erblichen Monarchie. (W. I, 406. P. II, 272.)