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Schopenhauers Kosmos

 

 Gleichheit.

1) Gleichheit des Erkennenden und Erkannten.

Insofern als das Bedürfnis der Erkenntnis überhaupt aus der Vielheit und Verschiedenheit der Wesen entspringt, wäre es richtiger zu sagen: nur das Verschiedene wird vom Verschiedenen erkannt, als, wie Empedokles sagte, nur das Gleiche vom Gleichen, welches ein gar schwankender und vieldeutiger Satz war; obgleich sich auch Gesichtspunkte fassen lassen, von welchen aus er wahr ist, wie z. B. der des Helvetius, wenn er sagt: Il n’y a que l'esprit qui sente l'esprit; c’est une corde qui ne frémit qu'à l’unisson, welches zusammentrifft mit dem Xenophanischen σοφον εινει δει τον επιγνωσομενον τον σοφον (Sapientem esse oportet eum, qui sapientem agniturus sit.) (W. II, 310.)

2) Gleichheit der Rechte.

Obgleich die Kräfte der Menschen ungleich sind, so sind doch ihre Rechte gleich; weil diese nicht auf den Kräften beruhen, sondern, wegen der moralischen Natur des Rechts, darauf, dass in Jedem der selbe Wille zum Leben, auf der gleichen Stufe seiner Objektivation, sich darstellt. Dies gilt jedoch nur vom ursprünglichen und abstrakten Recht, welches der Mensch als Mensch hat. Das Eigentum, wie auch die Ehre, welche Jeder mittelst seiner Kräfte sich erwirbt, richtet sich nach dem Maße und der Art dieser Kräfte und gibt dann seinem Rechte eine weitere Sphäre; hier hört also die Gleichheit auf. Der hierin besser Ausgestattete, oder Tätigere, erweitert, durch größeren Erwerb, nicht sein Recht, sondern nur die Zahl der Dinge, auf die es sich erstreckt. (P. II, 257.)