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Schopenhauers Kosmos

 

 Entschluss.

1) Verhältnis des Entschlusses zum Wunsch und zur Tat.

So lange ein Willensakt im Werden begriffen ist, heißt er Wunsch; wenn fertig, Entschluss; dass er dies aber sei, beweist dem Selbstbewusstsein erst die Tat; denn bis zu ihr ist er veränderlich. (E. 17.) Allein der Entschluss, nicht aber der bloße Wunsch, ist beim Menschen ein gültiges Zeichen seines Charakters, für ihn selbst und für Andere. Der Entschluss aber wird allein durch die Tat gewiss. Der Wunsch drückt bloß den Gattungscharakter aus, nicht den individuellen, d. h. deutet bloß an, was der Mensch überhaupt, nicht was das den Wunsch fühlende Individuum zu tun fähig wäre. Die überlegte Tat allein ist der Ausdruck der intelligiblen Maxime des Handelns, das Resultat des innersten Wollens, der Spiegel des Willens (W. I, 354. E. 169.)

2) Lebensregel in Bezug auf das Verhalten vor und nach dem Entschluss.

Man überlege ein Vorhaben reiflich und wiederholt, ehe man dasselbe ins Werk setzt. Ist man aber einmal zum Entschluss gekommen und hat Hand ans Werk gelegt, so dass jetzt Alles seinen Verlauf zu nehmen hat und nur noch der Ausgang abzuwarten steht; dann ängstige man sich nicht durch stets erneuerte Überlegung, beruhige sich vielmehr mit der Überzeugung, dass man Alles zu seiner Zeit reiflich erwogen habe. Diesen Rat erteilt auch das Sprichwort: Du sattle gut und reite getrost. (P. II, 459 fg.)