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Schopenhauers Kosmos

 

 Eitelkeit.

1) Bedeutung des Wortes.

In fast allen Sprachen bedeutet Eitelkeit, vanitas, ursprünglich Leerheit und Nichtigkeit, womit das Gehaltlose ihres Strebens treffend bezeichnet ist. (W. I, 384. P. I, 376. H. 454.)

2) Wesen der Eitelkeit.

Der Eitle legt auf die Meinung Anderer von ihm den höchsten Wert, und es ist ihm darum mehr zu tun, als um Das, was als in seinem eigenen Bewusstsein vorgehend unmittelbaren Wert hat. Er kehrt demnach die natürliche Ordnung um, indem ihm das Bild seines Wesens im Kopfe Anderer der reale, sein eigenes Wesen hingegen der bloß ideale Teil seines Daseins ist. Diese unmittelbare Wertschätzung Dessen, was nur mittelbaren Wert hat, ist diejenige Torheit, welche das Wort Eitelkeit bezeichnet. Sie gehört, wie der Geiz, zum Vergessen des Zwecks über die Mittel. (P. I, 376.)

3) Gegensatz zwischen Eitelkeit und Stolz.

Zwischen Eitelkeit und Stolz beruht der Gegensatz darauf, dass der Stolz die bereits feststehende Überzeugung vom eigenen überwiegenden Werte in irgend einer Hinsicht ist, Eitelkeit hingegen der Wunsch, in Anderen eine solche Überzeugung zu erwecken, meistens begleitet von der stillen Hoffnung, sie in Folge davon auch selbst zu der seinigen machen zu können. Demnach ist Stolz die von innen ausgehende, folglich direkte Hochschätzung seiner selbst, hingegen Eitelkeit das Streben, solche von außen her, also indirekt zu erlangen. Dem entsprechend macht die Eitelkeit gesprächig, der Stolz schweigsam. (P. I, 379 fg.)

4) Stärke und Allgemeinheit der Eitelkeit.

Die Eitelkeit ist von allen Neigungen des Menschen die unzerstörbarste und tätigste; sie ist es, die selbst im Leben der Heiligen am letzten stirbt. (W. I, 463.) Sie kann als eine Art allgemein verbreiteter, oder vielmehr angeborener Manie angesehen werden. Sie zeigt sich schon im Kind, sodann in jedem Lebensalter, jedoch am stärksten im späten. Bei den Franzosen ist sie ganz endemisch und daher am deutlichsten zu beobachten. Sie ist selbst im Verbrecher auf dem Schafott noch wirksam. (P. I, 377 fg.)