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Schopenhauers Kosmos

 

 Aseität.

1) Aseität als Eigenschaft des Dinges an sich.

Aseität ist gleichbedeutend mit Freiheit, d. h. Unabhängigkeit von einem Anderen sowohl im Sein und Wesen, als im Tun und Wirken, Nichtunterworfensein unter den Satz vom Grund. Sie kann daher nicht der Erscheinung, noch auch einem geschaffenen Wesen zukommen, sondern allein dem ursprünglichen, aus eigener Urkraft und Machtvollkommenheit Existierenden, dem Ding an sich, dem Willen. (W. II, 364. P. I, 68.)

2) Aseität als Voraussetzung der Verantwortlichkeit und Unsterblichkeit.

Freiheit und Verantwortlichkeit, diese Grundpfeiler aller Ethik, lassen sich ohne die Voraussetzung der Aseität des Willens wohl mit Worten behaupten, aber nicht denken. Verantwortlichkeit hat Freiheit, diese aber Ursprünglichkeit zur Bedingung. Aseität des Willens ist also die erste Bedingung einer ernstlich gedachten Ethik. Abhängigkeit dem Sein und Wesen nach, verbunden mit Freiheit dem Tun nach, ist ein Widerspruch. (N. 142; E. 72; P. I, 68. 135.) Wie Aseität Bedingung der Zurechnungsfähigkeit ist, so ist sie auch Bedingung der Unsterblichkeit. (P. I. 137.)